Nach gültigem Recht und Gesetz ist eine Impfpflicht gegen Covid-19 ausgeschlossen. Die Impfstoffe sind mangelhaft, und ein Ende der Pandemie kann mit den minderwertigen Impfstoffen nicht erreicht werden, was aber eine Voraussetzung dafür ist, eine allgemeine Impfpflicht durchzusetzen.
Recht und Gesetz kann gebrochen werden, wie es uns Bundesregierung und Justiz in Sachen Migration vorexerziert haben. Gesetze können aber auch ad hoc zugunsten der Herrschenden geändert werden, wie wir es bei der Agenda 2010 erlebt haben. Es gibt also keinen Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Die Schein-Sicherheit der derzeitig, gültigen Gesetze, sollte uns nicht schon wieder in den Dämmerschlaf versetzen.
Der minderwertige Impfstoff beginnt nun, weltweit mehr Tote zu produzieren, als man zugeben will. Die Todesfälle nach Impfungen in Amerika und vielen anderen Ländern steigen bedrohlich an. Jüngste VAERS-Daten zeigen 70 Todesfälle pro Tag unter geimpften Amerikanern. VAERS-Berichten zufolge, liegt die Dunkelziffer um das Vierfache höher. Damit würde sich die Zahl der täglichen Todesfälle durch minderwertige Impfstoffe allein in den Vereinigten Staaten auf 2.800 Tote erhöhen.
Rechtsanwalt Andreas Arno Glauch erklärt die Rechtsgrundlage:
Seit einem Jahr befindet sich die Welt mit der Corona-Pandemie in einem besonderen Zustand. Immer häufiger hört man die Aussage, nur Impfungen könnten einen Weg zurück in die Normalität bringen. Da ist es dann auch kein langer Weg mehr, nach einer Impfpflicht für alle oder jedenfalls bestimmte Bürger zu rufen.
Medizinische Gründe mögen für Impfungen sprechen. Diese sollen jedoch nicht Gegenstand meiner Überlegungen sein. Hier geht es um die Frage, ob der Staat dem Bürger die Pflicht auferlegen kann, sich impfen zu lassen.
Bestehende Impfpflichten für Soldaten und gegen Masern
Zunächst muss man feststellen, dass es bereits gesetzliche Verpflichtungen zum Impfen gibt. Soldaten müssen sich gegen übertragbare Krankheiten impfen lassen (§ 17a Soldatengesetz). Seit dem 01.03.2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern für Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita, Schule) betreut werden oder tätig sind (§ 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz – IfSG). Ob diese Verpflichtung nach dem sog. Masernschutzgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist bislang nicht abschließend durch das Bundesverfassungsgericht geklärt. Eine Entscheidung, die voraussichtlich auch zu vielen grundsätzlichen Fragen Stellung bezieht, wird demnächst erwartet.
Schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte unterliegen hohen Anforderungen
Mit einer Impfpflicht sind zahlreiche Einschränkungen in Grundrechte verbunden. Dazu gehören das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Berufsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Zwar ist der Eingriff in Grundrechte durchaus möglich. Eingriffe unterliegen allerdings hohen Anforderungen zur Zulässigkeit. Sie müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um ein für die Gemeinschaft überragend wichtiges Gut zu schützen.
Staatlicher Zugriff auf den Körper
Kern des Problems ist die staatliche Bemächtigung des Bürgers. Der staatliche Zugriff auf den menschlichen Körper. In der politischen Diskussion gibt es immer mehr Töne, die so etwas möglich machen wollen, um die mit Corona verbundenen Probleme zu bewältigen.
Geeignete Impfstoffe?
Hier gibt es verschiedene rechtliche Anknüpfungspunkte, von denen ich hier nur die Wichtigsten erwähnen möchte. Zunächst kann eine Impfpflicht nur dann erfolgen, wenn sie überhaupt geeignet ist, eine weitere Verbreitung einer gefährlichen Virusinfektion einzudämmen. Neben wirksamen Impfstoffen setzt dies natürlich auch voraus, dass sich nach erfolgter Impfung keine anderen Personen mehr bei dem Geimpften anstecken können. Dazu fehlt es bislang an ausreichenden Belegen.
Andere wirksame Maßnahmen für die Erreichung des Ziels?
Erforderlich kann eine Impfpflicht nur sein, wenn es keine anderen weniger eingreifenden, ebenso wirksamen Mittel zum Schutz gibt. Denkbar wäre z.B. die konsequente Impfung derjenigen Personen, die als besonders gefährdet angesehen werden, also vor allem der Älteren und sonstiger Risikogruppen. Aber auch andere Maßnahmen des Infektionsschutzes (Hygieneregeln, Abstandsgebote, Masken) kommen als geeignete Mittel in Betracht.
Angemessenheit: Risiken, Schwere, Verläufe und Langzeitfolgen
Weiter bedarf es eine im Einzelnen zu begründenden Angemessenheit der Maßnahme. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Impfungen immer auch unbeabsichtigte Nebenwirkungen haben können, die über einen schweren Verlauf bis zur Gefahr des Todes führen können. Hier kommt es letztlich darauf an, dass die Gefahr einer gefährlichen Erkrankung weit über dem Risiko von Impfschäden liegen müsste. Zu den Langzeitfolgen der neu entwickelten Impfstoffe gibt es allerdings bislang keine wissenschaftlichen Erkenntnisse. Das gilt insbesondere für die sogenannten mRNA-Impfstoffe (der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna), die technologisch völlig neue Wege beschreiten. Hier besteht also das Risiko, dass langfristig mit bislang nicht erwarteten Nebenfolgen gerechnet werden muss.
Einführung durch die Hintertür: Immunitätsausweis
Unter diesen Aspekten erscheint die rechtssichere Einführung einer staatlichen Impfpflicht derzeit eher unwahrscheinlich. Das betrifft allerdings nicht die im privatwirtschaftlichen Bereich denkbaren Beschränkungen. So könnten Geschäfte, Gaststätten oder Fluglinien den Zugang davon abhängig machen, ob ein Immunitätsausweis oder der Nachweis einer Impfung vorgelegt werden kann. Damit wäre eine Impfpflicht durch die Hintertür praktisch eingeführt. Denn das wird unter Umständen dazu führen, dass sich auch viele gegenüber Impfungen kritische Bürger impfen lassen werden, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Diskriminierungsverbot für Nichtgeimpfte?
Damit könnte also über die Wirtschaft ein indirekter Zwang auf die Bürger ausgeübt werden. Bislang verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Unternehmen nicht, die Bürger wegen einer Nicht- Immunisierung zu diskriminieren. Hier bedarf es dringend der politischen Diskussion, ob ein gesetzliches Verbot der Diskriminierung Nichtgeimpfter erfolgen soll.
Rechtsanwalt Glauch ist Fachanwalt für Strafrecht. Er unterhält seine Kanzlei in Bautzen.
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