Das Wiederaufleben der rechtsextremen Ideologie, hat Politiker und Medien dazu veranlasst Gesetze zu erlassen, die die freie Meinungsbildung und freie Meinungsäußerung online wie offline verbieten. Die Deutschen wurden auf digital gesagt „gesperrt“. Wer das Netz schon seit einigen Jahren nach Informationen abgesucht hat, weiß, dass alles was der Obrigkeit nicht gefiel, auch nicht mehr zu finden ist. Deutsche haben nicht mehr die Möglichkeit umfassend informiert zu werden, geschweige denn, sich umfassend zu informieren oder sich gegen den Mainstream zu äußern.
Das deutsche Strafgesetzbuch verbietet die öffentliche Leugnung des Holocaust und die Verbreitung von Nazi-Propaganda, sowohl offline als auch online.
Die deutschen Gesetze gegen Hassreden und Holocaust-Leugnung stehen in scharfem Kontrast zu den Gesetzen in den Vereinigten Staaten von Amerika.
„Die deutschen Gesetze zur Bekämpfung von Hassreden sind in der Geschichte und der nationalen Identität des Landes verwurzelt, so Robert Kahn, Professor an der University of St. Thomas School of Law. „Jeder, der den Holocaust leugnet, untergräbt den Sinn von Deutschland nach 1945“, sagte Kahn.
In Amerika ist die freie Meinungsbildung und -äußerung uneingeschränkt. Selbstverständlich muss man auch dort mit Konsequenzen rechnen, die jetzigen, neuen deutschen Verbote, sind dort nicht durchsetzbar. Demokratieabbau kann man nur mit schwachen Völkern betreiben, und die Deutschen sind schwach. Amerikaner würden diese Demokratiezerstörung nicht so einfach hinnehmen und zulassen.
Die Behörden in Deutschland glauben, dass faschistische Organisationen eine existenzielle Bedrohung darstellen könnten, und erinnern daran, wie Hitler das Wahlsystem nutzte, um Einfluss zu gewinnen, bis er die Macht hatte, die Demokratie des Landes vollständig abzuschaffen.
Nicht nur Adolf hat die Strukturen des Systems genutzt, um an die Macht zu kommen. Muslime in Deutschland sind ebenfalls eifrig dabei die Strukturen zu nutzen, um zielorientiert an die Macht zu kommen. Die Bundesregierung, lernresistent wie Frau Merkel, fördert weiterhin die „Integration“ von muslimischen Abgeordneten im Bundestag, den Landes- und Kommunalparlamenten, der Administration, der Bundeswehr und Polizei, bei Behörden und den Medien. Sie sollte uns eigentlich beschützen, doch nun stellen wir fest, dass der „bunte und bereichernde“ Durchmarsch der Muslime in die Schaltzentren der Macht nicht verhindert, sondern gefördert wird.
Die faschistische Propaganda islamischer Verbände, Gruppierungen und Organisationen, wird von den Behörden und den Netzgiganten nicht eingeschränkt. Die Mullahs in Teheran und anderswo auf dem Planeten können weiterhin zur Vernichtung Israels aufrufen und Todesdrohungen und Hasstiraden gegen uns „Ungläubige“ online verbreiten. Da wird nichts zensiert oder gelöscht, nein, die Netzgiganten triggern die faschistischen Botschaften auch noch. Ich habe nichts dagegen, aber das sollte auch für alle geltendes Recht sein.
Die Bundesregierung wird weiterhin alles tun, damit der Islam fester Bestandteil unserer Gesellschaft wird. Das Bundesministerium für Integration (BMI) definiert Integration so: „Ziel von Integration ist es, alle Menschen….. Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte….. in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle.“ Never.
Gesetze zur Bekämpfung von Hassreden und Holocaust-Leugnung in Deutschland.
Paragraf 130
Das Gesetz verbietet die Aufstachelung zum Hass und Beleidigungen, die die Menschenwürde von Menschen aufgrund ihrer rassischen, nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft verletzen.
Der § 130 war nicht immer gegen Rassismus und Antisemitismus gerichtet. Das Gesetz geht auf die Schaffung des deutschen Strafgesetzbuches im Jahr 1871 zurück und konzentrierte sich ursprünglich auf die Aufstachelung zum Klassenkampf als Reaktion auf die Ausbreitung des Kommunismus. Nach einer Welle von Skandalen, die in den 1950er Jahren die Nazi-Vergangenheit westdeutscher Beamter aufdeckten, wurde das Gesetz geändert, um Neonazi-Aufwiegelung zu erfassen.
Das Gesetz wurde 1994 um das ausdrückliche Verbot der Holocaust-Leugnung erweitert, nachdem ein Bundesberufungsgericht die Verurteilung eines rechtsextremen deutschen Politikers aufgehoben hatte, der einen Vortrag organisiert hatte, in dem die Vergasung der Juden in Auschwitz als Schwindel bezeichnet wurde. Dies wird mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren geahndet.
In einem aktuellen Fall, in dem eine deutsche Frau wegen Verhetzung angeklagt wurde, nachdem sie gepostet hatte, dass „syrische Flüchtlinge bei der Einreise nach Deutschland erschossen werden sollten“. Ihr Lieblingsbuch war Mein Kampf. Die Frau hatte keine Vorstrafen. Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe von 11 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Es ist eine harte Meinung, aber ich denke nicht, dass die Löschung und Verurteilung gerechtfertigt ist. Zur freien Meinungsäußerung gehört auch das, auch wenn die meisten es nicht wahrhaben wollen.
Darüber hinaus droht den Deutschen bis zu drei Jahre Gefängnis, wenn sie die Naziherrschaft „gutheißen, verherrlichen oder rechtfertigen“. Auch hier, das gehört zur freien Meinungsäußerung, genauso wie „Tötet Nazis“ von „Der PARTEI“.
Das deutsche Recht verbietet auch eine Reihe von persönlichen Beleidigungen, von bösartigem Klatsch gegen Privatpersonen bis hin zu Verleumdungen gegen Politiker. Wie § 130 stammt es aus dem 19. Jahrhundert.
Paragrafen 86 und 86a
Diese Bestimmungen verbieten die Verbreitung von Online- und Offline-Propaganda sowie die öffentliche Zurschaustellung oder Verbreitung von „Flaggen, Abzeichen, Uniformen, Slogans und Grußformen“ politischer Parteien und Organisationen, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden, wie etwa Nazis und Neonazis. Offensichtlich gilt das nicht für Islamische Propaganda, auch nicht für Flaggen, Abzeichen, Uniformen und Grußformeln [Allahu Akbar].
Netzwerk-Durchsetzungsgesetz
Die jüngste Ergänzung des deutschen Gesetzes zur Durchsetzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sieht hohe Geldstrafen für Internetplattformen vor, die Hassreden, Terrordrohungen und die Ausbeutung von Kindern nicht umgehend melden und entfernen.
Nach drei rechtsextremen Anschlägen im Jahr 2019 und Anfang 2020 – der Ermordung des Flüchtlingspolitikers Walter Lübcke, den Schüssen vor einer Synagoge in Halle, und einer Massenerschießung in Hanau – verschärfte der Bundestag die Vorschriften für soziale Medien im Jahr 2020 weiter. Als Reaktion darauf wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Jahr 2020 geändert. Die Strafen für Online-Beleidigungen verschärft und die Meldepflichten für Social-Media-Unternehmen erhöht.
Sowohl linke als auch rechte politische Parteien in Deutschland sowie Journalistenorganisationen und Verfechter der Internetfreiheit haben sich gegen das Gesetz ausgesprochen, weil es in die Privatsphäre eingreift und die Meinungsfreiheit beeinträchtigt.
„Das Gesetz wirft ernste Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Privatsphäre im Internet auf“, schrieb David Kaye, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Menschenrechte.
Die Befürworter argumentieren, dass die Aktualisierungen für 2020 notwendig sind, um Extremismus zu bekämpfen und die Rechte von Menschen zu schützen, die Opfer von Belästigung, Bigotterie und Drohungen werden. Ein unglaublicher Unsinn.
„Es scheint ein ziemlich erfolgreiches Modell der Sprachbeschränkung zu sein“, sagte Kahn. „Die Geldstrafen, die den Social-Media-Unternehmen drohen, bringen sie zum Handeln“. Er meint wohl die User werden zum Handeln gezwungen, denn ab jetzt kann’s teuer werden, wenn man versucht Politik mitzugestalten.
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